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Verfassungsgericht wird Pendlerpauschale prüfen 05.03.2007 - 05:20 von GI-Joe556

Allgemein 05. März 2007
Verfassungsgericht wird Pendlerpauschale prüfen

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig. Die Streichung der Steuervorteile für die ersten 20 Kilometer verstoße gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sind die Richter überzeugt und legten die Klage eines Ehepaars dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, weil die Finanzbehörden den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte mit Verweise auf die seit Jahresanfang schlechteren Abschreibungsmöglichkeiten gesenkt hatte. Das Ehepaar verlangt, jeweils den gesamten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte steuermindernd berücksichtigen zu dürfen.
Das sahen die Richter genauso: Bei der Besteuerung gelte das Nettoprinzip, dem zufolge nur das Einkommen versteuert werden dürfe, das auch tatsächlich nach Abzug von beruflich veranlassten Kosten zur Verfügung steht. Die Fahrt zur Arbeit sei beruflich veranlasst und müsse deshalb bei der Steuerberechnung voll angerechnet werden. Das Gericht hoffe, dass Karlsruhe bis Jahresende über den Fall entscheidet. (N24.de, nz)


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